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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02   

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https://dejure.org/2003,22726
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02 (https://dejure.org/2003,22726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02 (https://dejure.org/2003,22726)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - L 14 (18) RA 21/02 (https://dejure.org/2003,22726)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02
    Insoweit hat er mit Schriftsatz vom 10.09.2003 (Bl. 655 d. GA) die Klage zurückgenommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das diese Rentenanpassung betreffende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31.07.2002 (Az.: B 4 RA 120/00 R) nicht zur Entscheidung angenommen hatte.

    Insoweit hat das Sozialgericht auf das frühere Urteil vom 13.03.2002 (Az.: S 5 RA 8/01), das auch Gegenstand dieses Berufungsverfahrens ist, sowie das Urteil des BSG vom 31.07.2002 (Az.: B 4 RA 120/00 R) verwiesen.

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02
    Nach den Bestimmungen des SGB VI fielen die Entstehung des Stammrechts auf eine Rente einerseits und die Entstehung und Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs (Rentenbeginn) auseinander (Hinweis auf BSG, Beschluss vom 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R).
  • BSG, 22.10.1996 - 4 RA 111/94

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten beim Bestandsschutz bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - L 14 (18) RA 21/02
    Der Besitzschutz des § 88 SGB VI habe vielmehr den Charakter einer Zahlbetragsgarantie mit der Folge, dass die der früheren Rentenberechnung insgesamt zu Grunde liegenden Entgeltpunkte bei der nachfolgenden Rente in Ansatz zu bringen seien (Hinweis auf BSG-Urteil vom 22.10.1996 - 13/4 RA 111/94).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2004 - L 14 RA 36/03

    Rentenversicherung

    Bereits mit Urteil vom 24.10.2003 (Az.: L 14 (18) RA 21/02) hat der Senat entschieden, dass gegen die sich aus der gemäß § 69 Abs. 1 SGB VI mit Zustimmung des Bundesrates ergangenen Rechtsverordnung ergebende Rentenanpassung zum 01.07.2002 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2006 - L 10 R 538/05
    Hierzu hat das Bundessozialgericht in dem bereits von dem Sozialgericht zitierten Urteil vom 30. März 2004 (Az.: B 4 RA 36/02 R, SozR 4-2600 § 149 Nr. 1) ebenso wie etwa das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 24. Oktober 2003, Az.: L 14 (18) RA 21/02) die große Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers hervorgehoben.
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